Gleichstellungsbeauftragte
Frau Prof. Dr. Frie
E-Mail: FHHI-Gleichstellungsbeauftragte
(a)justiz.niedersachsen.de
stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Frau Bak
Informationen der Gleichstellungsbeauftragten
Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege zum Vorhaben des Niedersächsischen Justizministeriums zur Restrukturierung der Rechtspflegeausbildung in Niedersachsen durch Auflösung der Hochschule und Neugründung einer Justizakademie
Bislang werden bundeseinheitlich die Rechtspfleger*innen an (Fach-)Hochschulen im Rahmen eines dualen Studiengangs ausgebildet. Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege führt das Studium für die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen durch. Die Absolvent*innen erwerben den Hochschulgrad "Diplom-Rechtspfleger*in (FH)".
Ausbildung und Abschluss an einer (Justiz-)Akademie sind dem Hochschulstudium und Hochschulabschluss nicht gleichzusetzen. Vergleichbar mit anderen berufsbezogenen Akademien ist sie im Bildungssystem niedriger einzustufen als eine (Fach-)Hochschule.
Circa 80 Prozent der Studierenden der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege sind Frauen; über 60 Prozent der hauptamtlich Lehrenden sind Frauen. Frauen sind daher besonders betroffen, einerseits von der ins Auge gefassten Herabstufung des Studiums und des Abschlusses der (angehenden) Rechtspfleger*innen, andererseits von der Abwertung der Lehrendenfunktion an einer Hochschule zu der an einer Akademie.
Die Herabsetzung des Studiums und des Abschlusses widerspricht den Bemühungen der niedersächsischen Landesregierung um eine Verbesserung der Chancen von Frauen, sowohl zur beruflichen Qualifizierung wie zur Karriere in der Lehre und Forschung. Hier werden ein Studiengang abgewertet, der vor allem von Frauen gewählt wird, und eine Hochschultätigkeit, die überwiegend von Frauen ausgeübt wird.
Hinzu kommt, dass für junge Menschen aus sogenannten bildungsfernen Familien der Zugang zu einer Fachhochschule oft leichter ist als zu einer Universität. Von der beabsichtigten Herabstufung werden also besonders Frauen mit schlechteren Startchancen betroffen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege spricht sich daher gegen das Vorhaben aus, die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege aufzulösen und statt ihrer eine Justizakademie zu gründen.
ViSdP Frau Frie
Stellungnahme Gleichstellungsbeauftragte HR Nord - Umwandlung zur Akademie.pdf