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Ablauf des Studiums

ab Einstellungsjahrgang 2022


Das Studium gliedert sich in 4 Abschnitte


Grundstudium (12 Monate)

In den Lehrveranstaltungen an der HR Nord werden den Studierenden neben den Grundlagen und Methoden der juristischen Arbeitsweise insbesondere die Grundzüge des Zivilrechts und Strafrechts sowie das Zivilprozessrechts, Zwangsvollstreckungsrecht, Strafvollstreckungsrecht, die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrecht, das Recht des öffentlichen Dienste, Besoldungsrecht und soziale Kompetenzen vermittelt.

Das Grundstudium endet mit der Zwischenprüfung.

Berufspraktische Studienzeit I (6 Monate)

Im zweiten Studienabschnitt findet die Ausbildung am Arbeitsplatz in den Bereichen Strafvollstreckung, Zivilprozesssachen, Grundbuchsachen, Nachlasssachen und Mobiliarvollstreckungssachen bei einer Ausbildungsbehörde (Staatsanwaltschaft bzw. Amtsgericht) statt.

Hauptstudium (12 Monate)

Der dritte Studienabschnitt findet wiederum an der HR Nord statt. In Vorlesungen und Übungen wird Immobiliarsachenrecht, das Erbrecht, das Familienrecht, und das Handels- und Gesellschaftsrecht mit den jeweiligen Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie das Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Insolvenzrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht gelehrt und vertieft.

Die Klausuren der Rechtspflegerprüfung werden in den letzten vier Monaten und die Hausarbeit am Ende des Hauptstudiums geschrieben.

Berufspraktische Studienzeit II (6 Monate)

Der letzte Studienabschnitt findet an einem Amtsgericht statt und gibt Gelegenheit, die erarbeiteten Kenntnisse in der Praxis zu vertiefen. Es sollen Familien- und Betreuungssachen, Registersachen, Zwangsversteigerungssachen und Insolvenzsachen geübt werden.

Die mündliche Prüfung findet am Ende der berufspraktischen Studienzeit II statt.

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung.

Die HR Nord verleiht den Absolventinnen bzw. den Absolventen den Diplomgrad der Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. des Diplom-Rechtspflegers (FH).

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