Bildrechte: StuPa HR Nord
Studierendenparlament
Das Studierendenparlament (StuPa) wird von allen Studierenden der Hochschule gewählt. Es ist die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule. Das StuPa wird jährlich im Februar/März gewählt. Die Finanzierung ergibt sich durch den Studierendenbeitrag von 1,50 € pro Studierenden pro Monat, siehe unter Satzung und Ordnungen.
Das Studierendenparlament besteht aus 8 Mitgliedern
Die Sitzungen finden ca. alle 2 - 3 Monate statt und sind öffentlich. Einladungen und Protokolle werden unter den hochschulöffentlichen Bekanntmachungen (Aushang im Erdgeschoss und ILIAS) bekannt gegeben.
Satzung und Ordnungen des StuPa
- 2008-01-28 Organisationssatzung.pdf - Download
- 2024-02-06 Geschäftsordnung StuPa.pdf - Download
- 2023-12-16 Finanzordnung HR Nord.pdf - Download
- 2019-01-31 Beitragsordnung.pdf - Download
- 2024-01-16 Wahlordnung StuPa.pdf - Download
- Erstattungs-und_Förderrichtlinie_2023.pdf - Download
Die Erstattungs- und Förderrichtlinie 2023 wird aktuell überarbeitet.
Kontakt
per Mail
Florian-Klaus.Frense(at)
justiz.niedersachsen.de