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Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) wird von allen Studierenden der Hochschule gewählt. Es ist die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule. Das StuPa wird jährlich im Februar/März gewählt. Die Finanzierung ergibt sich durch den Studierendenbeitrag von 1,50 € pro Studierenden pro Monat, siehe unter Satzung und Ordnungen.

Das Studierendenparlament besteht aus 8 Mitgliedern

Organigramm Studierendenparlament   Bildrechte: HR Nord
Die Sitzungen finden ca. alle 2 - 3 Monate statt und sind öffentlich. Einladungen und Protokolle werden unter den hochschulöffentlichen Bekanntmachungen (Aushang im Erdgeschoss und ILIAS) bekannt gegeben.

Satzung und Ordnungen des StuPa

Logo des Studierendenparlamentes der HR Nord Bildrechte: StuPa HR Nord

Kontakt

per Mail
Florian-Klaus.Frense(at)
justiz.niedersachsen.de

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