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Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) wird von allen Studierenden der Hochschule gewählt. Es ist die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule. Das StuPa wird jährlich im Februar/März gewählt. Die Finanzierung ergibt sich durch den Studierendenbeitrag von 1,50 € pro Studierenden pro Monat, siehe unter Satzung und Ordnungen.

Das Studierendenparlament besteht aus 8 Mitgliedern

Organigramm Studierendenparlament   Bildrechte: HR Nord
Die Sitzungen finden ca. alle 2 - 3 Monate statt und sind öffentlich. Einladungen und Protokolle werden unter den hochschulöffentlichen Bekanntmachungen (Aushang im Erdgeschoss und ILIAS) bekannt gegeben.

Satzung und Ordnungen des StuPa

Die Erstattungs- und Förderrichtlinie 2023 wird aktuell überarbeitet.
Logo des Studierendenparlamentes der HR Nord Bildrechte: StuPa HR Nord

Kontakt

per Mail
Florian-Klaus.Frense(at)
justiz.niedersachsen.de

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