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Studierendenparlament
Das Studierendenparlament (StuPa) wird von allen Studierenden der Hochschule gewählt. Es ist die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule. Das StuPa wird jährlich im Februar/März gewählt. Die Finanzierung ergibt sich durch den Studierendenbeitrag von 1,50 € pro Studierenden pro Monat, siehe unter Satzung und Ordnungen.
Das Studierendenparlament besteht aus bis zu 8 Mitgliedern.
Die Sitzungen finden ca. alle 2 - 3 Monate statt und sind öffentlich. Einladungen und Protokolle werden unter den hochschulöffentlichen Bekanntmachungen (Aushang im Erdgeschoss und ILIAS) bekannt gegeben.
Satzung und Ordnungen des StuPa
Kontakt
per Mail
Florian-Klaus.Frense(at)
justiz.niedersachsen.de