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Grundordnung der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege
Die Grundordnung ist eine Art „Verfassung der Hochschule“. Sie regelt alle durch das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) vorgegebenen hochschulspezifischen Angelegenheiten wie die Organisation im Einzelnen, die Tätigkeiten der Hochschulgremien und ihrer Einrichtungen (u. a. Kommissionen). Die Grundordnung und ihre Änderungen beschließt der Senat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder und bedarf der Genehmigung des Fachministeriums.